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Im Bereich des Sozialrechts ermöglicht uns die hohe Spezialisierung eine fundierte und umfassende Hilfestellung und Unterstützung unserer Mandanten
im Bereich des Sozialversicherungsrechts (Unfall-versicherung, Rentenversicherung sowie Kranken-
und Pflegeversicherung) aber auch im Bereich des Behinderten- und Schwerbehindertenrechts.
Darüber hinaus beraten wir im Bereich des Beitragsrechts, zu Fragen der Versicherungspflicht
und in allen Angelegenheiten der Leistungserbringer,
wie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Schnittstellen der sozialrechtlichen Fragen um Steuerrecht und Arbeitsrecht haben wir hierbei im besonderen Blickfeld.
Zu diesem Tätigkeitsbereich gehört auch das private Versicherungsrecht (Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung).